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Die Radstättentypen

Um die Auswahl der für einen konkreten Standort in Frage kommenden Module zu erleichtern, wurden drei unterschiedliche Radstätten-Typen definiert. 

Anhand dieser vorgegebenen Grundkonfigurationen können die zukünftigen Betreiber eine Vorauswahl für ihren konkreten Standort treffen, die bei Bedarf in Funktion und Anzahl der Module modifiziert werden kann.

In Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthaltes und den mit dem Aufenthalt verbundenen Erwartungen des Radfahrers wurden folgende Typen entworfen:

Zeichnung einer Radstätte des Typs 1

Radstätte Typ 1

Bei einem kurzen Zwischenstopp möchte der Radfahrer sich lediglich informieren und orientieren. Typ1 fällt deshalb deutlich kleiner als die anderen Typen aus.

Radstätte Typ 2

Bei einem mittleren Aufenthalt wird zusätzlich zu Information und Orientierung möglicherweise auch gerastet und die Aussicht genossen.

Radstätte Typ 3

Bei einem langen Aufenthalt möchte der Radfahrer sich darüber hinaus sogar von der Anlage entfernen und sein Gepäck sowie sein Fahrrad sicher verwahren. Dann kann eine nahegelegene Sehenswürdigkeit besichtigt oder ungestört im See gebadet werden.

Die Konstruktion der Radstätten »

 

Die Marke

"Radstätte" ist eine geschützte Wort-Bild-Marke und seit dem 22.03.2016 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Inhaber der Marke ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur.

Registernummer: 302016000098

(Kopie 1)

Logo der Radstätte